" Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt /
Und läßt andere kämpfen für seine Sache /
Der muß sich vorsehen; denn /
Wer den Kampf nicht geteilt hat /
Der wird teilen die Niederlage. /
Nicht einmal den Kampf vermeidet /
Wer den Kampf vermeiden will; denn /
Es wird kämpfen für die Sache des Feinds /
Wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."

"Man muß so radikal sein wie die Wirklichkeit."
Bertolt Brecht




Sonntag, 29. Juli 2012

Das Recht des Kindes


Das Recht des Kindes

In der Beschneidungsdebatte krankt dieses Argument stets an der Voraussetzung, dass es sich bei der Beschneidung um ein harmloses, irgendwie akzeptables Ritual handle und daher der gesellschaftliche Eingriff maßlos ist. Im Kern handelt es sich also wieder um kein rechtliches Argument, sondern um eine medizinische Fehlinformation. Der Eingriff des Gesellschaftlichen wird gar nicht per se als Skandal betrachtet, sondern die vermeintliche Maßlosigkeit. Nehmen wir einmal an, es handele sich um Maßlosigkeit, so wäre selbst diese innerhalb einer gewissen Varianz zu situieren.
Das Rechtssubjekt Kind steht in einer Reihe von Rechtssubjekten, die ihr Recht nicht selbst wahrnehmen oder einklagen können und bei denen zwangsläufig eine gesellschaftliche Instanz entstehen muss, die das Recht einklagt. Da wären etwa jene Menschen mit Behinderungen, deren intellektuelles oder körperliches Vermögen keine eigenständige Formulierung von Rechtsansprüchen gestattet. Für sie gibt es Kontrollinstanzen, die sicherstellen sollen, dass sie nicht in Sklaverei oder Misshandlung leben müssen. Es gibt rechtliche Vorschriften für behindertengerechtes Bauen und für die Standardpflege.
Dann wären da die Tiere. Das Tier ist zwar Privateigentum einer Person, dennoch wird bei Verdacht der Tierquälerei ermittelt. Jemand, der seinen Hund auf dem Hof verprügelt, könnte ihn bald polizeilich entwendet bekommen. Ein Zoo oder Bauernhof, der tierrechtliche Mindesstandards nicht erfüllt, wird geschlossen ohne dass das Tier je ein Wort vor Gericht aussagen muss.
Und zuletzt die Toten. Bei den Yanomamö werden Verstorbene verbrannt und die Asche mit Bananenbrei gemischt gemeinsam getrunken. Von anderen Gesellschaften kennen wir zumindest überlieferte Rituale, nach denen der Kopf des Toten abgetrennt, separat bestattet oder eventuell als Schädel verziert und aufgebahrt wird. In Ghana gibt es im Norden den Brauch, Tote in der eigenen Schlafhütte zu bestatten, den Lehmboden zu erneuern und dann stets 10 Zentimeter über der Leiche der Mutter zu schlafen. Alle diese Rituale gälten in Deutschland als Störung der Totenruhe oder Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und wären trotz allgemeiner Harmlosigkeit verboten.
Wie auch immer man die einzelnen rechtlichen Verregelungen bewertet: Tote, Tiere und Menschen mit Behinderungen sind Rechtssubbjekte, die gesellschaftlichen Normierungen unterliegen und die gesellschaftliche Instanzen seit Jahrzehnten sowohl kontrollieren als auch einklagen, ohne dass eine Korrelation zu florierendem Antisemitismus, Faschismus oder Antiziganismus hergestellt werden könnte. Wenn nun aber das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit gegen seine religiösen Eltern in der Beschneidung plötzlich öffentlich verhandelt wird, sehen vermeintliche Liberale hier den Faschismus heraufziehen.
Die Entwicklung der Kinderrechte ist dem Erfolg der einst als “jüdische Unart” verschrieenen Traumatheorien zu verdanken. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges entstand eine Debatte, ob Misshandlung und körperliche Züchtigung aus Kindern jene Sadisten oder pathischen, zur Solidarität unfähigen Individuen schuf, die im zweiten Weltkrieg dann, wenn nicht selbst Massaker begingen so doch widerstandslos diese bezeugten. Die Entwicklung von Kinderrechten in Deutschland erfolgte mit einer antifaschistischen Argumentation: Das Ideal des gesunden Kindes war zu Mitleid, Individualität, Freude und Solidarität fähig. Im Zuge dieser Argumentation wurde zunächst die infame körperliche Züchtigung an Schulen ausgerottet. Das Züchtigungsrecht der Eltern fiel in anderen Staaten früher, in Deutschland erst 2000, Großbritannien folgte 2004.
FGM, die Verstümmelung der weiblichen Genitalien, ist in Deutschland nicht explizit verboten, sie fällt allerdings nach allgemeiner Auffassung unter den Strafbestand der gefährlichen oder schweren Körperverletzung. Eltern, die ihr Kind im Ausland verstümmeln lassen, machen sich der Mittäterschaft schuldig und können belangt werden.
Dass nun, nur 12 Jahre nach dem Verbot der Ohrfeige und noch mitten in der rechtlichen Diskussion um FGM auch die Beschneidung diskutiert wird, ist überhaupt nicht “überraschend” oder unzeitgemäß, sondern stellt sich als logische Folge der vorgehenden Diskurse dar. Die Integrität des Kindes wurde schrittweise heraufgestuft, jeweils für normal und kultürlich gehaltene Praktiken hinterfragt. Die altbekannten Reaktionsmuster finden sich nun in der Beschneidungsdebatte: Es sei normal, Kultur, Religion, schon immer so gewesen, harmlos, und: Recht der Eltern auf das Kind. Die Erfahrung mit den bisherigen Diskursen kann zu einem skeptischen Optimismus der Vernunft führen: Im Endeffekt wurde, teilweise nach jahrzehntelangen Kämpfen, das Recht des Kindes erweitert und religiöse Instanzen sowie rachsüchtige Eltern und Lehrer in Schranken verwiesen. Es bleibt zu hoffen, dass sich das im Falle der Beschneidung rascher und zumindest ähnlich effektiv ereignet.

Dienstag, 24. Juli 2012

Happy Ramadan!

Dangerous criminal was arrested eating a sandwich during Ramadan! Our brave religious police arrested the infidel criminal guy with his infidel sausage sandwich during the holy month of fasting AKA Ramadan! یک فروند مجرم جانی بسیار خطرناک همراه مدرک جرم (یک عدد ساندویچ بندری) توسط دو نفر از ماموران شجاع نیروی انتظامی در حال ارتکاب به جرم (تظاهر به روزه خواری) دستگیر شد. امنیت به شهر بازگشت!
همه چی مون ردیفه گیر میدن به چه چیزایی!!!!به اشتراک بگذارید!! Quelle: Iranian atheist/agnostic movement

Montag, 23. Juli 2012

Kampagne der Beschneidungsopfer startet


Und den Anfang macht ein Pirat! 



Liebe Freundinnen und Freunde!
Es muss eine Debatte geben! 
Und im Idealfall wird diese von Betroffenen selbst geführt.

Ich wäre euch daher sehr dankbar, wenn ihr diesen Aufruf teilen würdet, dass die Betroffenen (besonders die Gegner der Beschneidung die selbst Muslime und Juden sind) ihre vielleicht einzige Chance nutzen um ihren Standpunkt deutlich zu machen!

Die Dokumentation, für die Betroffene gesucht werden, läuft am 23. September um 17:30 Uhr in der ARD. Daher wäre es super, wenn sich schon vorab einige KandidatInnen melden würden.

Bitte direkt an die Macher der Doku wenden:
http://www.facebook.com/streitfallbeschneidung.arddokumentation


Gehört die körperliche Unversehrtheit auch dazu?

Offener Brief an Henryk M. Broder  

Gehört die körperliche Unversehrtheit auch dazu?

Sehr geehrter Herr Broder,

seit die öffentliche Debatte um das Urteil des Landgerichtes Köln zur Beschneidung nichteinwilligungsfähiger Kinder tobt, sind sie vom Spott über das Thema zur Diffamierung und Pathologisierung der Beschneidungsgegner abgeglitten. "Volk im Wahn" titeln Sie ihren letzten Artikel zum Thema.

Daher möchte ich Sie angelegentlich an dei großen Worte zweier Atheisten erinnern, als unlängst die "Islam gehört zu Deutschland"-Diskussion mit ähnlicher Vehemenz tobte. Die Autoren (ein Herr Broder und ein Herr Mohr) eines offenen Briefes an den damaligen Bundespräsidenten C. Wulff schrieben ein paar Sätze, die ich gerne hier aufgreifen möchte, weil sie ebenfalls (und sogar noch viel besser) zur Beschneidungsdebatte passen. 

Sehr geehrter Herr Broder,

Hier fehlt das entscheidende Wort: Aufklärung. Es kommt in Ihrer Rede nicht vor. Weder Kant noch Voltaire, weder Spinoza noch Moses Mendelssohn. Das ist kein Zufall, denn auch die alten Römer und Griechen kommen bei Ihnen ja nicht vor, weder Aristoteles noch Sokrates oder Seneca. Kurz: Die gesamte europäische Geschichte von Aufklärung, Revolution und Humanismus ist Ihnen keinen einzigen Satz wert. Dabei ist sie doch die Grundlage unserer demokratischen Republik. 

Indem sie die Missachtung der kindlichen körperlichen Unversehrtheit und die Missachtung des Rechts auf Freiheit von Religion im Islam und Judentum verteidigen, erwecken Sie trotz Ihrer rhetorischen Relativierung den Eindruck, als sei das vereinte Deutschland keine zivile, säkulare Republik freier Bürger, sondern die Summe seiner Religionsgemeinschaften, eine Art multikulturelle Glaubenskongregation, ein einziger fortwährender Kirchentag unter dem gemeinsamen Vorsitz von Margot Käßmann, Kardinal Meissner, Charlotte Knobloch und dem Zentralrat der Muslime.(...)

Gehören die Kinder auch dazu?

Vielleicht gar in die öffentlich geäußerten Erkenntnis, dass sich Demokratie, Freiheit und Menschenrechte in unserer „christlich-jüdischen Geschichte“ fast immer im Kampf der Aufklärung gegen die Macht der Religion und des Glaubens durchgesetzt haben? Ein Kampf, der bis in die jüngsten Tage reicht, denken wir nur an den unsäglichen Beschluss des Bundestages zur Legitimierung religiös motivierter chirurgischer Eingriffe an lebenden, bei Bewusstsein befindlichen Kindern.

Warum ausgerechnet Sie, Herr Broder? Sie, ein Ungläubiger und Agnostiker, ein ewiger Zweifler, Kritikaster und Rotweintrinker? Warum stehen Sie diesmal auf der Seite des blutigen Gottes?

Shalom, Salam und Grüß Gott!

Frank Heinze

Mittwoch, 18. Juli 2012

Kölner Beschneidungsurteil ist moralischer Meilenstein – Piratenpartei sieht Kinderrechte gestärkt


Dem  Urteil des Landgerichts Köln entsprechend erkennt die Piratenpartei Erlangen und Erlangen-Höchstadt an, dass Eltern im Rahmen des Sorgerechts das Recht haben, bestimmte Entscheidungen bezüglich ihres Kindes zu treffen, dass davon jedoch nur solche  Entscheidungen gedeckt sind, die dem Wohl des Kindes dienen, nicht jedoch solche Entscheidungen, die einen irreversiblen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes enthalten.
Der stellvertretende Kreisvorsitzende Franke Heinze:
“Ich schließe mich der Einschätzung von Serdar Akin, Bundesvorsitzender des Bundes der alevitischen Jugend an, der ausdrücklich fordert: “Mein Körper-Meine Entscheidung”. Ich selber habe als Mitglied der klinischen Ethikberatung am Uniklinikum die Problematik ritueller Beschneidungen am Uniklinikum bereits vor etwa zwei Jahren in die Ethikkommission eingebracht mit dem Ziel, ein Problembewußtsein zu schaffen. Dankenswerterweise ist eine intensive Debatte entstanden, die Meinungsbildung ist aber noch nicht abgeschlossen.”
Das Gerichtsurteil könne man man ein Stück weit als den Versuch verstehen,  Kinder in diesen Entscheidungsprozess einzubinden. Die Eltern diskutieren mitunter wochenlang mit ihren Söhnen welches Smartphone das richtige für sie ist. Dann kann und darf man sich auch nicht zu schade sein,  mit dem Sohn einige Stunden über dieses heikle Thema zu debattieren und dessen Einvernehmen zur Beschneidung einzuholen. Mit einem religionsmündigen Kind kann ein solches
Gespräch geführt und dann gemeinsam entschieden werden.
Heinze weiter:
“Ich habe Verständnis, dass Juden und Muslime sich von dem Urteil bedroht und angegriffen fühlen. Diesen Sensitivitäten muss Rechnung getragen werden. Dies kann jedoch nicht erfolgen, indem die religiöse Beschneidung von Kindern dauerhaft entgegen unserer Gesetzesgrundlagen legalisiert wird.  Es ist vielmehr ein Kompromiss zu finden, der religiöse Beschneidungen unter kontrollierten Bedingungen für einen festgelegten Zeitraum straffrei stellt, um in dieser Zeit den Wandel in den Religionen, weg von Zwangsbeschneidung von Kindern und hin zu freiwilliger Beschneidung zustimmungsfähiger Erwachsener, aktiv voranzutreiben. Religionen haben sich immer wieder reformiert und modernisiert, um sich neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten und Vorstellungen anzupassen. Die Abschaffung von religiöser Zwangsbeschneidung von Kindern ist ein weiterer solcher Schritt, der nötig, überfällig und – wie Reformbewegungen inbesondere im Judentum zeigen – auch möglich ist.  Die  Bundesrepublik Deutschland könnte eine Vorreiterrolle spielen in dieser Entwicklung hin zu einer fortschrittlichen menschlichen Gesellschaft, die die Rechte des Individuums, die Rechte des Kindes, in das Zentrum stellt und dort schützt, wo es sich nicht selbst schützen kann.
Wir unterstützen die liberalen und progressiven Theologinnen und Theologen im Judentum und Islam in ihren Bemühungen, für eine unblutige, schmerzfreie und nichtchirurgische Auslegung der entsprechenden religiösen Gebote  zu sorgen. Bis dahin sprechen wir uns für eine gesetzliche Übertragung des Eingriffs in staatliche Kliniken unter sterilen und schmerzfreien  Bedingungen aus, um das gesundheitliche Risiko sowie das Trauma zu minimieren sowie damit die Ärzte über die Risiken und Folgen aufklären können und müssen. Zustimmungsfähig sollten Kinder ab dem Alter der Religionsmündigkeit sein. Quelle

Freitag, 13. Juli 2012

Söhne jüdischer und muslimischer Eltern sollen künftig beschnitten zur Welt kommen



“Söhne jüdischer und muslimischer Eltern sollen künftig beschnitten zur Welt kommen”

Köln (EZ) | 2. Juli 2012 | Das Landgericht Köln hatte letzte Woche entschieden, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen Körperverletzung ist. Nach einer hitzigen Debatte von Gegnern und Befürwortern des Verbots gibt es nun eine Einigung.
Vertreter jüdischer und muslimischer Verbände waren entsetzt über das Urteil des Kölner Gerichts und bezeichneten es als schweren Eingriff in die Religionsfreiheit. Gegner der Beschneidung von Jungen hingegen feierten die Entscheidung als Sieg für das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit.
Überraschend konnten sich nun beide Gruppen am Wochenende einigen: zukünftig sollen Söhne jüdischer und muslimischer Eltern direkt ohne Vorhaut geboren werden. Dadurch wird eine schmerzhafte Beschneidung vermieden und zugleich die religiöse Zugehörigkeit gewahrt.
Ein Kompromiss, mit dem offenbar alle Seiten gut leben können. “Wenn keine Vorhaut vorhanden ist, kann sie auch nicht wegoperiert werden,” sagte Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
Ähnlich äußerte sich Aiman Mazyek, der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland: “Die fehlende Vorhaut symbolisiert einen Bund mit Gott – wir sind zufrieden mit der Einigung.”
Nun werde man sich Gedanken über die technische Machbarkeit machen, heißt es aus Reihen des Zentralrates der Juden in Deutschland. Man habe bereits Kontakt zu Allah/Jahwe aufgenommen und sei zuversichtlich, hier innerhalb der nächsten Tage eine Lösung zu finden.
Von Allah/Jahwe heißt es, er sei ein wenig erstaunt und auch peinlich berührt, dass ihm diese Idee nicht selber schon viel früher gekommen ist. Millionen Jungen wären so schlimme Schmerzen erspart geblieben.

Mittwoch, 11. Juli 2012

"Islamismus ist eine echte faschistische Ideologie"



Beim Islamismus handle es sich um eine Ideologie mit dem politischen Projekt, sich die Welt untertan zu machen. Und in der arabischen Welt stehe die Aufklärung noch aus, sagt der algerische Schriftsteller Boualem Sansal im Gespräch mit Reiner Wandler.



"In den arabischen Ländern hat der Intellektuelle keinen Platz. In unseren Ländern sind wir nichts weiter als Verräter, Kreaturen des Westens. Unser Jahrhundert der Aufklärung steht noch aus. Wir müssen uns befreien, von der Macht, der Religion, von der arabomuslimischen Kultur, die einen Araber dazu zwingt, wie ein Araber zu denken. Ein Araber kann wie ein Mensch denken und nicht nur wie ein Araber."
Quelle:
http://derstandard.at/1341844851315/Islamismus-ist-eine-echte-faschistische-Ideologie

Mittwoch, 4. Juli 2012

Erklärung zum Kölner Beschneidungsurteil

Religionen sind zu schonen - um jeden Preis?

Lesen: 10 Thesen und Antithesen

Niemand, auch nicht die schärfsten Beschneidungsgegner, hat vor, religiöse Beschneidungen zu verbieten. Sie soll lediglich auf ein Alter verschoben werden, in dem der Betroffene in der Lage ist, sich eine eigene Meinung über Religion und die Auswirkungen einer Beschneidung zu bilden und selbstständig zu entscheiden, ob er sich diesem Eingriff für seinen Glauben unterziehen will.

Dies ist kein Angriff auf die Religionsfreiheit, sondern im Gegenteil die Herstellung wahrhaftiger Religionsfreiheit, der Freiheit des Individuums.

Es ist ein Angebot, Toleranz nicht nur einzufordern, sondern gegenüber den betroffenen Kindern zuallererst einmal selbst zu üben.

Und vielleicht stellt sich ja heraus, dass die Religionen dadurch nichts verlieren, sondern im Gegenteil mehr persönlichen und gemeinschaftlichen, inneren und äußeren Frieden gewinnen. 
Dr. Meike Beier & Mario Lichtenheldt

Erschütternd: "Ich weiß nicht, welche Auswirkung das Urteil des Kölners Gerichts haben wird, aber ich weiß, dass die Religionen mit Klauen und Zähnen kämpfen werden, um weiter ihre Grausamkeiten an den Menschen auszuüben. Es geht für sie um ihre Macht. Letztendlich ist es ihnen egal, welche Verstümmlung sie in den Seelen von Millionen von Menschen hinterlassen, und es spielt keine Rolle, ob die Menschen dies freiwillig über sich ergehen lassen oder nicht. Die Macht der Religionen wird weiter regieren." http://taz.de/Religioese-Riten-in-der-Praxis/!96617/ 

 

„Kölner Beschneidungsurteil ist moralischer Meilenstein“ – Säkulare Verbände sehen Kinderrechte gestärkt


Die mittelfränkische Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung und der Humanistische Verband Deutschlands – Bayern begrüßen das Urteil des Landgerichtes Köln zur Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Kinder ohne medizinische Indikation.

Dieses Urteil kann wohl ohne Übertreibung als historisch bezeichnet werden. Die Richter haben hier einen moralischen Meilenstein gesetzt. Für diesen Mut verdienen sie unseren Dank und unseren Respekt.

Es wurde Zeit, dass die Beschneidung juristisch als das anerkannt wird, was sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nicht-einwilligungsfähiger Kinder. Es ist dabei irrelevant, ob diese Eingriffe aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden. Das Urteil stärkt das Recht der Kinder auf Schutz vor religiösen Übergriffen. Wer nun, wie Volker Beck von den Grünen, eine Stärkung der Religionsfreiheit der muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaften fordert, versteht das Grundrecht der Religionsfreiheit falsch: Ein Grundrecht dient immer dem Schutz des Individuums vor einer Gruppe. Insofern stehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Religionsfreiheit gar nicht im Widerspruch zueinander, wie es von Religion und Politik immer wieder behauptet wird. Beide Grundrechte stehen auf Seiten der Kinder, und es wäre Aufgabe der Politik, sie zu schützen. Stattdessen aber scheinen die politischen Bemühungen alle darauf hinauszulaufen, einen überkommenen religiösen Brauch vor den Grundrechten ins Weltkulturerbe zu retten.

Bei der im Urteil entschiedenen Frage geht es nicht um Religionsfeindlichkeit oder mangelnden Respekt vor religiösen Überzeugungen. Vielmehr geht es um die Rechte der Kinder. Religiöse oder sonstige Aufnahmerituale dürfen ihre verbrieften Grundrechte nicht verletzen. HVD Bayern und GBS Mittelfranken stimmen deshalb ausdrücklich den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages zu, die in ihrer Stellungnahme „Beschneidung und Strafrecht“ schreiben:
„Von Vertretern der herrschenden Meinung im Strafrechtsschrifttum wird unterdessen unter Verweis auf entsprechende Praktiken in Großbritannien dafür geworben, das religiös geforderte frühkindliche Ritual der Beschneidung ins Schmerzlos-Symbolische zu verschieben und die Entscheidung über den tatsächlichen Eingriff dem Betroffenen selbst zu überlassen, wenn er als Jugendlicher selbst einwilligungsfähig ist.“

Kinder sind grundsätzlich vor einseitiger religiöser Beeinflussung bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres zu schützen. Bis dahin können sich Kinder ein Bild der verschiedenen Religionen und Weltanschauungen machen, um sich selbstbestimmt für oder gegen eine Mitgliedschaft sowie für oder gegen die Teilnahme an entsprechenden Aufnahmeritualen zu entscheiden. Quelle: http://gbs-erlangen.blogspot.de/2012/07/kolner-beschneidungsurteil-ist.html

Dienstag, 3. Juli 2012

Frau Dr. Schiffer, bitte im OP melden!


Islamistische Islamophobie?


Mal eine Frage an die Experten, also etwa die Herrnen Wolfgang Benz und Micha Brumlik sowie Frau Schiffer: Wie nennt man jetzt so etwas? Ist das Islamophobie? Vielleicht gar islamistische Islamophobie?
Mali’s Islamist rebels smashed the entrance of a 15th century Timbuktu mosque on Monday, escalating a campaign of destruction of the city’s cultural treasures despite threats of prosecution for war crimes.
Some residents sobbed as the Islamist militants broke down the ’sacred door’ of one of the northern Malian city’s three ancient mosques after they wrecked seven tombs of Muslim saints over the weekend.
Exclusive video footage obtained by AFP shows turbaned men chanting ‘Allahu Akbar’ (God is great) while smashing a mausoleum with pick-axes in a cloud of dust, the mud-brick tomb showing gaping holes in the side with rubble piling up alongside it. (…)
Ansar Dine began their campaign of destruction after UNESCO put Timbuktu on its list of endangered world heritage sites.
“God is unique. All of this is haram (forbidden in Islam). We are all Muslims. UNESCO is what?” spokesman Sanda Ould Boumama said on Saturday.
He said the group was acting in the name of God and would “destroy every mausoleum in the city. All of them, without exception".

Montag, 2. Juli 2012

Neue Reihe: Gründe für Islamophobie, Teil 3

"Tragisch" nennen UN-Kulturschützer die Nachrichten von den Zerstörungen im Weltkulturerbe Timbuktu. Was aber hatten sie denn von Fundamentalisten erwartet, die in Mali einen Staat errichten? Was hatte man denn erwartet? Dass die Putschisten, statt die Einführung der Scharia in "Azawad" anzukündigen, das Goethe-Institut bitten würden, eine Filiale in Timbuktu zu eröffnen? Dass sie versprechen würden, den Analphabetismus im Land zu bekämpften und die Erziehung von Mädchen an die erste Stelle ihrer politischen Agenda zu setzen? Quelle: Welt.de


Quelle: Iranian Atheists